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Mietwaschkleidung

Mietwaschkleidung

Wer kann sich das heute noch leisten ?

Ist Leasingkleidung noch zeitgemäß und finanzierbar ?

Immer mehr Firmen, die Leasingkleidung im Einsatz haben, haben erkannt, daß das Leasen nicht mehr zeitgerecht und kostengünstig ist.

Um diese Aussage zu verdeutlichen, haben wir ein Rechenbeispiel erstellt.
Der Kauf von Berufskleidung ist im Vergleich zu Mietbekleidung günstiger. Sicherlich fällt der Service des Waschens und Pflegens weg. Doch kann man sich in der heutigen Zeit diesen Luxus noch erlauben ?

Beispielrechnung:

Firma XYZ mit 50 Mitarbeitern, jeder Mitarbeiter erhält 3 Garnituren bestehend aus Bundjacke und Bundhose

Leasen: 
pro Mitarbeiter a 3 Garnituren
(=6 Teile) a € 0,80/Stk. X 52 Wochen
= € 249,60 pro Mitarbeiter/Jahr
X 50 Mitarbeiter= € 12480,00/Jahr
X 3 Jahre Leasinglaufzeit= € 37440,00 insgesamt


Kaufen: 
pro Mitarbeiter a 3 Garnituren
(=6 Teile) a € 12,50/Stk.
= € 75,00 pro Mitarbeiter
X 50 Mitarbeiter= € 3750,00 insgesamt
 = € 8730,00 Ersparnis im 1.Jahr


Die Ersparnis wird in den folgenden Jahren noch größer, da im 2. Jahr nur noch 2 Garnituren bestellt werden müssen, in den Folgejahren dann nur noch 1 Garnitur. Die Berufsbekleidung hat bei normalem Einsatz eine längere Lebensdauer wie 1 Jahr. Bei dieser Einsparung ist es sogar möglich, eine ortsansässige Reinigung einzuschalten, die im festgelegten Rhythmus Ihre Kleidung abholt und diese gereinigt wieder an Sie ausliefert.

Weitere wichtige Argumente gegen das Leasen von Berufskleidung:

- Verträge werden häufig über eine Vertragslaufzeit von mindestens
  3 Jahren geschlossen, d.h. man hat keine Möglichkeit auf Einflüsse
  wie Änderung der Normen, modische Trends, Änderung der
  Firmenfarbe oder ähnliches zu reagieren.

- Bei Erkrankung, Urlaub, Kurzarbeit, betriebsbedingte Kündigungen
  etc. läuft der Vertrag bei den Leasingunternehmen auf Basis der
  ursprünglich abgeschlossenen Mitarbeiterzahl weiter.

- Nicht zu vergessen ist, daß die Mitarbeiter in den Sommermonaten
  keine Jacken tragen, diese aber trotzdem weiter von den
  Leasingfirmen berechnet werden.

- Sie bezahlen also eine Dienstleistung die gar nicht vollbracht wird.

- Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung besteht das
  Leasingunternehmen in der Regel auf eine Abschlagszahlung der
  abgetragenen Kleidung. Das bedeutet, daß Sie die verschließene und
  unbrauchbare Kleidung noch bezahlen müssen.

Gerne sind wir bereit, diese Punkte in einem persönlichen Gespräch Ihnen zu erläutern.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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