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Informationen und Serviceleistungen für den Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten
Brillenwart
Ab sofort haben wir in unserem Hause einen zertifizierten Brillenwart. Dieser kann vor Ort die
Augen der Mitarbeiter vermessen. Danach kann eine entsprechende Korrektionsschutzbrille angefertigt werden.
Korrektionsschutzbrillen sind die optimale Lösung für Brillenträger am Arbeitsplatz. Die privat
getragene Brille bietet in den meisten Fällen einen völlig ungenügenden Schutz der Augen.
Häufig stellen die Gläser der Privatbrillen aufgrund ihrer viel zu geringen Bruchfestigkeit sogar ein
zusätzliches Gefahrenpotential dar. Die sehr spitzen Splitter, die bei einem Glasbruch entstehen, können
zu ernsthaften und bleibenden Augenverletzungen führen. Die individuell angefertigten Korrektionsgläser
zeichnen sich durch eine deutlich erhöhte Bruchfestigkeit gegenüber herkömmlichen Brillengläsern
aus. Darüber hinaus verhindern die fest montierten Seitenschutzelemente an unseren Schutzbrillenmodellen das
Eintreten von Fremdkörpern von der Seite. Sämtliche unserer Gläser und Brillengestelle sind entsprechend
der EN 166 geprüft, zugelassen und gekennzeichnet.
Hautschutzplan
Hauterkrankungen stehen an erster Stelle der gemeldeten beruflich bedingten Erkrankungen !
Hautschutzmittel müssen auf die am Arbeitsplatz anzutreffende Gefährung abgestimmt sein. Nach einer
sorgfältigen Gefahrenanalyse, innerhab derer der Einsatz technischer, organisatorischer und persönlicher
(z.B. Tragen von Handschuhen) abgeklärt werden muss, können Hautschutzartikel als Präventionsmaßnahme
eingesetzt werden. Wichtig für die optimale Wirkung ist die richtige, d.h. gefährdungs- bzw. arbeitsstoffspezifische
Auswahl der Hautschutzmittel. Gerne erstellen wir in Ihren Betrieb für jeden Bereich einen spezifischen auf Ihre
Unternehmen abgestimmten Hautschutzplan, um Hauterkrankungen in der Belegschaft zu vermeiden. Der Hautschutzplan enthält
die Gefahren der Haut am Arbeitsplatz und die zur Minimierung dieser Gefahren anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs-
und Hautpflegemittel. Er ist vom Arbeitgeber bereitzusstellen und den Beschäftigten in geeigneter Form als Aushang
bekannt zugeben. Der Inhalt des Hautschutzplans ist Bestandteil der regelmäßigen Unterweisung. Die Hautschutz-,
Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sind vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gerne erstellen wir
Ihnen einen extra auf Ihr Unternehmen abgestimmten Hautschutzplan.
Checklisten für Gefährdungsermittlung
Desweiteren bieten wir eine Reihe von Checklisten für die Gefährdungsermittlung an, die Ihnen eine einfache
aber wirkungsvolle Hilfe sind. Sie erkennen beim Durchgehen der Checklisten, welchen Gefahren Mitarbeiter bei einzelnen Tätigkeiten oder
an bestimmten Arbeitsplätzen ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Gleichzeitg haben Sie damit Ihre Dokumentationspflicht erfüllt, wenn Sie die ausgefüllten Checklisten in
Verbindung mit den geeigneten Produktempfehlungen bei einer Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde vorlegen können, denn
die Analyse und Dokumentation aller betrieblichen Tätigkeitsbereiche ist Gesetz.
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Atemschutz |
Handschutz |
Rumpfschutz |
Fußschutz |
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