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Neue Richtlinie in der Kunststoffindustrie
Am 30.03.2007 wurde eine neue Richtlinie für die Kunststoffindustrie erlassen. Die neue Richtlinie 2007/19/EG löst die alte 2002/72/EG ab.
Alle Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die zum Kontakt mit Lebensmitteln gefertigt werden, müssen ab dem 1.4.2009 ohne Verwendung von
Phalatweichmachern produziert werden. Diese Richtlinie beinhaltet unter anderem eine umfassende Konformitätserklärung für Materialien oder Gegenstände aus
Kunststoff für den Lebensmittelkontakt. Dies gilt für Artikel, die auf der Produktionsstufe mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können.
Beginnend mit der Produktion müssen zum Beispiel die Schläuche, Dichtungen und Armaturen der neuen Richtlinie entsprechen. Wichtig ist hierbei zu sehen,
dass die Konformitätserklärung aus allen Stufen, aber nicht aus dem Einzelhandel lückenlos vorliegen muss, um gewährleisten zu können,
dass keine Stoffe auf die Lebensmittel übergegangen sind. Die EU hat bereits Verbote für Weichmacher eingeführt, die in Kinderspielzeugen aus
Kunststoff enthalten waren. Seit dem 16.1.2007 dürfen DEHP und Butylbenylphthalat nicht mehr in Konzentrationen von mehr als 0,1 Prozent in Spielzeugen
für Kinder im Alter von 1-3 Jahren enthalten sein.
Aus diesem Verbot entwickelte sich eine rege Entwicklung neuer Kunststoffe für den Kontakt mit Lebensmitteln. In der Schlauchindustrie wurden mehrschichtige
PE-Schläuche entwickelt, die ohne Weichmacher flexibel bleiben. Die Verpackungsindustrie arbeitet an intelligenten Verpackungen für Lebensmittel, man
darf also gespannt sein, was die Kunststoffindustrie entwickelt, um den erhöhten Anforderungen gerecht werden zu können.
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